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Lohnkostenzuschüsse für kleine und mittlere
Unternehmen in Berlin
- auch für
Nichtleistungsempfangende -
Das
Land Berlin fördert die Neueinstellung von
Arbeitnehmer/innen bei kleinen und mittleren Unternehmen mit
Lohnkostenzuschüssen. Insbesondere Berufsrückkehrer/innen,
gering Qualifizierten und jüngeren Arbeitslosen soll damit
der Einstieg bzw. die Rückkehr ins Erwerbsleben erleichtert
werden.
Die
comovis GbR berät und
unterstützt Ihr Unternehmen bei der Antragstellung,
der Einstellung und der Erledigung aller
erforderlichen Formalitäten.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Die
comovis GbR setzt die
arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente des Landes Berlin
nach regionaler Zuständigkeit um. Unser Ziel ist die
Schaffung neuer Arbeitsplätze in privaten Unternehmen, bei
öffentlich geförderten Gesellschaften und Vereinen.
Förderumfang
Gefördert
werden:
bis
60% des Arbeitgeberbrutto, höchstens jedoch
7.500,00 € pro Jahr und Arbeitnehmer/in
für die Dauer eines Jahres für
eine
Person*
in
Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten
zwei Personen*
in
Unternehmen mit sechs bis zu 19 Beschäftigten
vier Personen*
in
Unternehmen mit 20 bis zu 39 Beschäftigten
fünf Personen*
in
Unternehmen mit 40 bis zu 250 Beschäftigten.
*
Nicht gefördert werden können Personen, die am
einstellenden
Betrieb finanziell beteiligt sind; Personen, die als
Geschäftsführer/innen tätig werden sowie Personen, die
Ehegatten bzw. Verwandte 1. Grades des/der
Unternehmensinhaber/
in oder Geschäftsführers/in von Gesellschaften sind.
Fördervoraussetzungen
Die
Arbeitnehmer/innen müssen
vor Beginn der Tätigkeit seit mindestens sechs Monaten
arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet gewesen sein. Es wird
ein sozialversicherungspflichtiges unbefristetes Arbeitsverhältnis
mit wenigstens 15 Stunden pro Woche begründet. Antragsberechtigt
sind
private Arbeitgeber/innen, die innerhalb der letzten sechs
Monate vor der Förderung keine betriebsbedingten Kündigungen
im selben Betriebsteil ausgesprochen oder einen
Auszubildenden nicht übernommen haben. Während des Förderzeitraums
dürfen keine weiteren Beschäftigten in diesem Bereich
entlassen werden. Es besteht eine belegpflichtige Nachbeschäftigungszeit
von mindestens 12 Monaten. Ein Antrag
muss
vor Arbeitsaufnahme bei dem zuständigen comovis Regionalbüro gestellt werden.
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