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Lohnkostenzuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin
 - auch für Nichtleistungsempfangende -

Das Land Berlin fördert die Neueinstellung von Arbeitnehmer/innen bei kleinen und mittleren Unternehmen mit Lohnkostenzuschüssen. Insbesondere Berufsrückkehrer/innen, gering Qualifizierten und jüngeren Arbeitslosen soll damit der Einstieg bzw. die Rückkehr ins Erwerbsleben erleichtert werden.

Die comovis GbR berät und
unterstützt Ihr Unternehmen bei der Antragstellung,
der Einstellung und der Erledigung aller
erforderlichen Formalitäten.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Die comovis GbR setzt die arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente des Landes Berlin nach regionaler Zuständigkeit um. Unser Ziel ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze in privaten Unternehmen, bei öffentlich geförderten Gesellschaften und Vereinen.
 

Förderumfang

Gefördert werden:

bis 60% des Arbeitgeberbrutto, höchstens jedoch
7.500,00 € pro Jahr und Arbeitnehmer/in
für die Dauer eines Jahres für

eine Person* in Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten
zwei Personen
* in Unternehmen mit sechs bis zu 19 Beschäftigten
vier Personen
* in Unternehmen mit 20 bis zu 39 Beschäftigten
fünf Personen
* in Unternehmen mit 40 bis zu 250 Beschäftigten.

* Nicht gefördert werden können Personen, die am einstellenden
Betrieb finanziell beteiligt sind; Personen, die als
Geschäftsführer/innen tätig werden sowie Personen, die
Ehegatten bzw. Verwandte 1. Grades des/der Unternehmensinhaber/
in oder Geschäftsführers/in von Gesellschaften sind.
 

Fördervoraussetzungen

Die Arbeitnehmer/innen müssen vor Beginn der Tätigkeit seit mindestens sechs Monaten arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet gewesen sein. Es wird ein sozialversicherungspflichtiges unbefristetes Arbeitsverhältnis mit wenigstens 15 Stunden pro Woche begründet. Antragsberechtigt sind private Arbeitgeber/innen, die innerhalb der letzten sechs Monate vor der Förderung keine betriebsbedingten Kündigungen im selben Betriebsteil ausgesprochen oder einen Auszubildenden nicht übernommen haben. Während des Förderzeitraums dürfen keine weiteren Beschäftigten in diesem Bereich entlassen werden. Es besteht eine belegpflichtige Nachbeschäftigungszeit von mindestens 12 Monaten. Ein Antrag muss vor Arbeitsaufnahme bei dem zuständigen comovis Regionalbüro gestellt werden.

 

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